Die gesetzlichen und in der Regel auch die privaten Krankenkassen übernehmen ohne schriftlichen Antrag die Kosten für bis zu 6 Sitzungen Psychotherapie, davon ausgehend, dass jeder Mensch in seinem Leben in eine Belastungs- oder Konfliktsituation kommen kann, die professionelle Hilfe nötig macht.
Diese Krisenintervention oder Probesitzungen (probatorischen Sitzungen) dienen dazu, dem Patienten zu helfen, ein umschriebenes Problem zu lösen oder, wenn sich die Problematik als umfangreicher herauskristallisiert, das für ein Antragsverfahren notwendige Material zusammenzustellen.
Diese Probesitzungen beruhen auf den Erkenntnissen der psychodynamisches Psychotherapie, d. h. wesentlich ist über die aktuelle Situation hinaus das Einbeziehen der körperlichen Situation, Motivation, Selbstbild und die Kenntnis wichtiger Bezugspersonen in Gegenwart und Vergangenheit, also der Biografie.
Entscheidend hierbei ist wie auch in der Therapie das Nutzen der Beziehung zwischen Therapeutin und Patient, d. h. ich gehe davon aus, dass die Erfahrung , die ich mit dem Patienten mache, welche Gedanken, Gefühle und Eindrücke er in mir auslöst womöglich auch Eindrücke, Erfahrungen und Gefühle sind, die der Patient bei anderen auslöst und ich teile ihm/ihr das mit. Hier entscheidet sich auch, ob die „Chemie“ zwischen Therapeut und Patient stimmt, denn das ist die Voraussetzung für das Gelingen einer Therapie.
Genauso wie der Therapeut einen Patienten ablehnen kann, hat auch jeder Patient die Möglichkeit, zu sagen, er wolle sich andere Therapeuten ansehen. Die Kosten für die Probesitzungen bei einem weiteren Therapeuten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.